Unsere BDSH geprüften Sachverständigen stellen Mängel oder Bauschäden nach den geltenden Grundsätzen fest und erstellen unabhängige, unparteiische Gutachten sowie Wertermittlungen.
Das Gutachten stellt eine schriftliche vorhandene Tatsache dar, die als eine Grundlage für die Beweismittel in einem Rechtsstreit oder für eine weitere (Sanierungs)planung dienen kann.
Mithilfe unserer Fachexpertise im Bereich der Tiefbau- und Sanierungsplanung klären wir komplexe technische Fragen und können die Funktion der Beratung oder ggfls. Schlichtung übernehmen.

Neben der sachgerechten Klärung der Fragestellung oder Wertermittlung über Zustand oder Beschaffenheit sehen wir es als unsere Aufgabe an, alle Sachverhalte so zu erläutern, dass diese auch dem Laien verständlich sind.
Weiterhin können wir bei Bedarf im Bereich der Planung, der Kontaktherstellung mit Behörden, den Ver- und Entsorgungsunternehmen und ausführenden Firmen unterstützen.